Zustellungsfiktion der polnischen ZPO europawidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2012 entschieden, dass die Vorschriften der polnischen ZPO, die die Fiktion der Zustellung an eine ausländische Partei durch Niederlegung in der Gerichtsakte, falls sie keinen Zustellungsbevollmächtigten in Polen benennt, vorausehen, mit dem EU-Recht  unvereinbar sind.

 

Der EuGH betonte, dass sobald der Empfänger eines gerichtlichen Schriftstücks im Ausland ansässig ist, die Zustellung dieses Schriftstücks zwangsläufig in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1393/2007 fällt und somit gemäß deren Artikeln zu erfolgen hat. Die innerstaatlichen Regelungen, die die EU-Auslandszustellungen regeln, können deswegen nicht den Zielen dieser Verordnung u.a. den Schutz der Verteidigungsrechte widersprechen. Der polnische Mechanismus der fiktiven Zustellung fand der EuGH als unvereinbar mit der von der Verordnung Nr. 1393/2007 angestrebten Verwirklichung des Ziels, die Verteidigungsrechte zu schützen (EuGH Urt. v. 19. 12. 2012 – C-325/11 - Alder /Orłowska). Damit gehört hoffentlich der oben benannte Mechanismus der Vergangenheit an und wird den in Deutschland ansässigen Parteien nicht mehr zum Nachteil kommen.